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Wohnungseigentum Mietverwaltung Projektmanagement
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WEG Verwaltung

  • Verwaltung von Wohneigentum:

    Hierzu einige Beispiele aus unserer täglichen Praxis:

    • Abrechnung und Wirtschaftspläne werden zeitnah nach Ablauf des Geschäftsjahres, nicht nur für das laufende Jahr, sondern auch für das Folgejahr erstellt und aufgestellt, der Wirtschaftsplan wird unseren Eigentümern schon vor Beginn des neuen Wirtschaftsjahres zugestellt.

    • Beschlüsse werden baldmöglichst nach der Jahreshauptversammlung ausgeführt.

    • Die enge Zusammenarbeit mit den Verwaltungsbeiräten und die laufende Zusendung von Informationen an die Verwaltungsbeiräte halten wir für unerlässlich. Für die Unterstützung der Verwaltungsarbeit durch den Beirat sind wir sehr dankbar und freuen uns über ein konstruktives Zusammenwirken von Beirat und Verwaltung zum Vorteil der Eigentümer.

    • Sanierungen, Instandhaltungen und Reparaturen werden mit meist alteingesessenen Handwerkerfirmen ausgeführt, deren Leistung und Qualität sich langfristig bewährt haben. Durch den stetigen Zuwachs von Verwaltungen kommt es jedoch auch immer wieder zu neuen Geschäftsbeziehungen. Selbstverständlich dürfen diese Handwerkerfirmen, die von der Verwaltung für die gemeinschaftlichen Belange beauftragt werden, auch von unseren Eigentümern in Anspruch genommen werden; holen Sie sich unsere Handwerkerempfehlung zu Ihrem Problem. Zur Durchführung größerer Sanierungsarbeiten sollte nach Beschlussfassung Fachpersonal wie z.B. Architekt oder Haustechniker hinzugezogen werden. Auch hier steht uns ein Kreis von hochqualifizierten Spezialisten zur Verfügung.

    • Hausmeister- und Reinigungsarbeiten zu veranlassen, gehört zu den Pflichten eines Verwalters. Gerne richten wir uns auch nach den mehrheitlichen Wünschen unserer Eigentümer. Ob diese Arbeiten von Eigentümern oder Hausbewohnern, von haupt- oder nebenberuflichen Hausmeistern oder von Hausmeisterfirmen ausgeführt werden, sollte sich nicht zuletzt auch nach den wirtschaftlichen Interessen der Hausbewohner richten.

    • Gewährleistung Abnahme und Gewährleistung bei Gewerken sollten Hand in Hand gehen. Eine der verantwortungsvollsten Aufgaben von Verwaltern ist die „Gewährleistung von Gewährleistungen“. Ob bei Reparaturen oder Sanierungen nach VOB oder BGB oder bei Gewährleistungen innerhalb der ersten fünf Jahre nach Erstellung eines Gebäudes, immer ist der Verwalter verpflichtet, ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechend die Ansprüche der Eigentümergemeinschaften zu erfüllen und Gewährleistungen zu verwirklichen, soweit dies irgend möglich ist.

    • Zahlungssäumige Eigentümer
              Für alle regelmäßig zahlenden Eigentümer kann ein „Nichtzahler“ zum Schreckensbild
              werden. Zur Beitreibung anstehender Hausgelder oder Sonderumlagen gibt es viele
              Möglichkeiten. Wir kennen „alle“ rechtlich durchsetzbaren Arten und ergreifen die
              jeweils nötige und richtige Maßnahme stets rasch nach Eintreten des
              Zahlungsverzuges. Unsere Verwaltungsbeiräte erhalten hierüber Information.


    • Versicherungsschäden

      Ob Leitungswasser-, Sturm-, Brand- oder Haftpflichtschäden - wir sind versiert. Mit den Versicherungsgesellschaften haben wir optimale Schadenabwicklungen erarbeitet. Die Beseitigung der Schäden erfolgt unter Zuhilfenahme spezialisierter Handwerkerbetriebe die Schäden am gemeinschaftlichen Eigentum und, soweit gewünscht, auch am Sondereigentum rasch beseitigen.

 

Dies sind selbstverständlich bei weitem nicht alle Leistungsgebiete, die wir betreuen, nicht zuletzt jedoch einige der Wichtigsten. Auf allen zur Wohnungseigentumsverwaltung nötigen Gebieten sind wir erfahren und stehen unseren Eigentümern mit unserem Wissen zur Verfügung.




GDD e.V.

Nahlenz Immobilienges. Saarpfalz mbH - Dürerstraße 8 - D-66424 Homburg - Tel: 06841 / 97 27 0 - Fax: 06841 / 97 27 27- Email: info@saarpfalz-hausverwaltung.de